Tödlicher Unfall bei Polizeieskorte Stuttgart. Ein Gerichtsurteil.

sigmali

Boxer-Schrauber
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BMW R 1250 GS (EZ 3/2020)
Ich verstehe es nicht. Das Verhalten der Fahrerin nicht und das Urteil leider auch nicht. Der Kollege wird nicht mehr lebendig. Aber wenn junge Fahrer unvernünftig agieren, fallen die Urteile nach meiner Einschätzung härter aus?
Oder bin ich durch meine frühere, identische Berufstätigkeit nicht unparteiisch genug?

SWR

T-online Nachrichten

Schwäbische Zeitung
 
Ohne die Details zu kennen, kann man sich kaum ein Urteil über das Strafmaß erlauben.

Wenn es ein Unfall durch einen Fehler der Fahrerin war (meinetwegen Brems- und Gaspedal versehentlich verwechselt) oder durch Unaufmerksamkeit, ist die Strafe meines Erachtens angemessen. Was soll eine Haftstrafe bewirken, wenn sie ihn ohne jeden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat?

Was anderes wäre es, wenn sie alkoholisiert gewesen wäre, unter Drogen gestanden hätte oder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen wäre und damit den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen hätte.

Wie gesagt, alles nur Spekulation. Fehler passieren, leider manche mit krassen Folgen, aber eine Haftstrafe für einen unbeabsichtigten Fehler verhindert in der Zukunft keine weiteren Fehler.
 
Sie hat die Fahrbahnsperrung meines Wissens nach willentlich ignoriert, wahrscheinlich weil sie sich selbst zu wichtig nimmt/genommen hat. Und weil sie eben "unbedingt" weiterfahren wollte, hat sie sich einen Scheißdreck um mögliche Folgen geschert.
Ich unterstelle der Dame durchaus eine gewisse egozentrische, dissoziale Geisteshaltung.
Eine höhere Strafe führt wahrscheinlich nicht zu einer Läuterung, sie ist ja nicht per se kriminell.

Aber:

Führerschein weitere 7 Monate weg? Viel zu wenig. Den Rest ihres Lebens fände ich angebracht, sie ist alt, dazulernen wird sie nicht mehr.
Und die Zahlungen an die Hinterbliebenen, vor allem auch an das damals verletzte Opfer sind viel zu gering. Natürlich macht Geld niemanden mehr lebendig, aber es hilft massiv, wenn der Ernährer fehlt oder die eigenen Ressourcen schuldlos geschrumpft sind.

Die Strafen, die in Deutschland für Opfer von bewußtem Fehlverhalten im Straßenverkehr ausgesprochen werden, sind traditionell viel zu gering.
Passend eben zur ideologischen Positionierung als Autonation - freie Fahrt für freie Bürger.
 
Sie hat die Fahrbahnsperrung meines Wissens nach willentlich ignoriert, wahrscheinlich weil sie sich selbst zu wichtig nimmt/genommen hat. Und weil sie eben "unbedingt" weiterfahren wollte, hat sie sich einen Scheißdreck um mögliche Folgen geschert.
Ich unterstelle der Dame durchaus eine gewisse egozentrische, dissoziale Geisteshaltung.
...
Aus einer Lokalzeitung sinngemäss zum Hergang:
Der Querverkehr wurde zum Warten angehalten. Die Fahrerin stand eine Minute hinter 4-5 wartenden Autos, fuhr dann plötzlich auf der Linksabbiegespur an der Schlange vorbei, missachtete ein querstehendes Polizeimotorrad mit Blaulicht auf der Einmündung und fuhr mit 26 km/h in die Kreuzung ein. Von links kam der Motorradpolizist mit 70 km/h, und kollidierte mit ihrem Auto.

Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung laut Gesetz ist bis zu 5 Jahre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ser's,



Korrektur wegen der Infos aus dem Beitrag gerade oben.
Doch absichtlich!!

Daher Beitrag gelöscht

liebe Grüße

Wolfgang
 
Diesselbe Zeitung berichtet aber auch über Unstimmigkeiten beim Hergang:
Die Mitarbeiterin eines Labors im dritten Stock, die den Unfall vom Fenster aus gesehen hat:
„Wir haben schon so viele Eskorten da unten vorbeifahren sehen, und ich habe mich gewundert, dass nur ein einziger Beamter auf der Kreuzung unterwegs gewesen ist und die Rubensstraße nicht extra abgesperrt wurde.“ Das sei sonst immer der Fall gewesen...

Die Heinestr. / Rubensstr. ist eine vielbefahrene "Schleichstrecke" aus dem Stuttgarter Talkessel mit zweispuriger Einmündung auf die B27, wenn man die oft gestaute Weinsteige / Hauptstrecke vermeiden will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus einer Lokalzeitung sinngemäss zum Hergang:
Der Querverkehr wurde zum Warten angehalten. Die Fahrerin stand eine Minute hinter 4-5 wartenden Autos, fuhr dann plötzlich auf der Linksabbiegespur an der Schlange vorbei, missachtete ein querstehendes Polizeimotorrad mit Blaulicht auf der Einmündung und fuhr mit 26 km/h in die Kreuzung ein. Von links kam der Motorradpolizist mit 70 km/h, und kollidierte mit ihrem Auto.

Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung laut Gesetz ist bis zu 5 Jahre.
Bei dem Sachverhalt sollte jemand NIE mehr den Führerschein zurück bekommen.

Das eigene Vorwärtskommen über das Leben und die Gesundheit anderer zu stellen, gehört stärker sanktioniert!

Das war dann doch nix anderes, als wenn jemand bewusst eine geschlossene Halbschranke am Bahnübergang umfährt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder bin ich durch meine frühere, identische Berufstätigkeit nicht unparteiisch genug?
Parteiisch ist doch in Ordnung.

Die Polizei gehört aber GsD nicht dem selben Rechtsorgan an.

Polizei

Rolle: Ermittlung von Straftaten, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Beweissicherung, Festnahme von Verdächtigen.
Zuständigkeit: Exekutive Gewalt (vollziehende Gewalt).
Arbeitsweise: Arbeitet primär im Feld, sammelt Beweise und übergibt diese an die Staatsanwaltschaft.

Richter

Rolle: Leitet Gerichtsverhandlungen, hört alle Seiten an, entscheidet neutral über Rechtsfragen (z. B. Schuld, Strafe).
Zuständigkeit: Judikative Gewalt (Rechtsprechung), unabhängig von Polizei und Politik.
Arbeitsweise: Trifft Entscheidungen auf Basis von Gesetzen und den vorgelegten Beweisen, um Gerechtigkeit herzustellen.

Klingt simpel.
Schwierig wir es mMn immer dann, wenn Emotionen im Spiel sind oder Beteiligte / Opfer, die unsere eigene Umwelt tangieren.

Also Kinder, Kollege, Freunde bzw. Familie.

Ein interessanter Beitrag zum Thema - "Warum strafen wir"

Auszug: Die Höhe der Strafe orientiert sich am Unrechtsgehalt und an der Schuld des Täters.
Die Strafe muss jedoch auch die Wirkung auf das zukünftige Leben des Täters berücksichtigen (§ 46 I 2 StGB).
Daneben kommen auch der Wiedergutmachung des Schadens und den Belangen der Opfer eine wichtige Bedeutung zu (§ 46a StGB).
 
Die Strafzahlungen orientieren sich vermutlich an den Einkommensverhältnissen. Ich bin immer froh, das Strafmaß nicht festlegen zu müssen.
 
Die Unfallverursacherin erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Dies teilte das Gericht mit.
Ich bin selbst familiär Betroffener aus einem ähnlichen, auch für den unschuldig verunglückten damals tödlich verlaufenden Unfallverlauf.

Wir waren damals entsetzt, als das uns das Gerichtsurteil vorlag. Für den Unfallverursacher ist mit der Bewährungsstrafe der "Käs geputzt", das wird sicher nicht mehr sich bei der Person wiederholen. Also eine reine Formalie.

Was die Geldstrafe und die zur Wiedergutmachung des Schadens verfügten Geldstrafen angeht, das ist ja mithin lächerlich. Der Betroffene (oder soll ich Getroffene sagen?), also das Unfallopfer liegt 2 Meter unter der Erde und auch sonst ist für die Angehörigen kein Tag danach mehr wie früher. Der damalige Unfall wirkt noch bis heute, 50 Jahre später in unsere Familie hinein, besonders in den Folgeverlauf des Lebens und Zukunft von uns Kindern.

Mir hat mein Bruder - selbst Jurist - es so erklärt, dass diese Rechtsprechung geschichtlich noch in der Kaiserzeit zu Beginn des Automobils begründet ist. Damals zählte ein Menschenleben einfach nichts. Ein Kind war über die Straße gelaufen und überfahren worden? Egal, dann macht halt ein Neues. So hart das klingt, aber das war der damalige Zeitgeist.

Und dieser Faden zieht sich bis heute durch. Auch die Raserurteile sind meiner Auffassung nach im Sinne der Wiedergutmachung der Schäden nicht gerecht. Klar, man muss jetzt nicht den Verursacher direkt aufknüpfen, aber ich denke, es ist hier immer noch kein Gleichgewicht vorhanden zwischen den verursachten Schäden auf Seite der Unfallopfer und der Leichtigkeit, so eine Tat mehr oder weniger unbehelligt verursachen zu können.

Schon irrwitzig, denn auch die Todesstrafe in den USA zeigt ja auf, dass diese keinen nennenswerten Einfluss auf die Kriminalitätsrate hat.
 
ist ein Menschenleben nicht mehr wert als 2500 .-€ ?
Ich denke ein monatlich zu zahlendes Ausgleichsgeld von 500.- € auf 15 Jahre wäre da eher angebracht.
 
ist ein Menschenleben nicht mehr wert als 2500 .-€ ?
Ich denke ein monatlich zu zahlendes Ausgleichsgeld von 500.- € auf 15 Jahre wäre da eher angebracht.
Der Unfallverursacher, der an einem Samstagmorgen, am 27.7. 1968 mit einem Sattelzug unter 2,8 Promille innerorts ein Stoppschild überfahren hatte und einen Familienvater mit 2 Kindern fahrlässig tötete, wurde zu einer Bewährungsstrafe von 4 Jahren und einer Geldstrafe von 450 DM verurteilt.
 
Dann hat sich inflationsbereinigt nicht viel geändert am Strafmaß.. 👎
Zweifellos ist eine Verurteilung schon mal ein gewaltiger Befindlichkeits Einschnitt in das Leben des Verurteilen, aber ich finde das muss auch geldlich noch Jahrelang weh tun.
 
Mir hat mein Bruder - selbst Jurist - es so erklärt, dass diese Rechtsprechung geschichtlich noch in der Kaiserzeit zu Beginn des Automobils begründet ist.
Unser Rechtssystem geht noch weiter zurück.
Ist am römischen Recht angelehnt.

Vereinfacht, Sachen - vor Person.

Ganz wertfrei, mit 2/3 Mehrheiten, kann man Gesetze verändern.

Dazu bedarf es sicher mehr, als nur "Volkes Stimmung"

Was ich persönlich, gut finde.
 
Es ist wahrhaftig schwer ein richtiges Mass zu finden. Meine Vermutung: ist die zu zahlende finanzielle Belastung zu hoch, meldet er/sie sich arbeitslos und kassiert Bürgergeld, oder geht in die privatinsolvenz. So Haben die Angehörigen gar nix, der Staat zahlt dann noch für ihn/sie und vermutlich kommt sie/er dann mit Schwarzarbeit oder Clanunterstützung besser über die Runden als zuvor.
Wie alles im Leben schwarz und weiss...
 
ist die zu zahlende finanzielle Belastung zu hoch, meldet er/sie sich arbeitslos und kassiert Bürgergeld,
Tödlicher Unfall bei Orban-Besuch: 70-Jährige auf Bewährung verurteilt
Am Amtsgericht Stuttgart ist am Montag eine 70-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden
 
das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kein Hinweis welches Aktenzeichen..
 
Zuletzt bearbeitet:
In diesem Artikel wird der Prozess ausführlicher beschrieben. Die Staatsanwaltschaft hatte 1 J / 6 M auf Bewährung gefordert, das Urteil ist da nah dran. Das sperrende Motorrad stand mit Blaulicht in der Mitte der vierspurigen B27. Die Angeklagte sagt, sie habe es nicht gesehen. Die Richterin warf ihr u.A. vor, dass sie schneller als mit Schritttempo in die Kreuzung eingefahren sei. "Entweder wollten Sie absichtlich daran vorbeifahren oder Sie haben fünf Sekunden lang nicht geradeaus geschaut“.
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Wenn das eine Rentnerin ist mit 1200 Euro monatlich und zur Miete wohnt wie soll sie dann eine höhere Strafzahlung aufbringen ohne Privatinsolvenz anzumelden?

Und nein: auch ich habe kein Verständniss für Strafsache und bzgl des Führerscheinentzug. Zu niedrig. Mm
 
Mal ganz emotionsfrei. Vielleicht hat sie ja wirklich das sperrende Motorrad nicht wahrgenommen. Mit dem Motorrad werde ich immer wieder übersehen, fast jede Woche. Wahrscheinlich ist da auch egal, ob mit Blaulicht, Fernlicht, Warnblinker. Irgendwie muss das an der mangelnden optischen Masse liegen. Vor langer Zeit hat in derselben Stadt eine Linksabbiegerin einen Freund von mir getötet, 17 J. Der hatte am Tag Licht an mit seiner Kreidler und fuhr bei Grün geradeaus. Die hat ihn einfach nicht gesehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja dann muss man sehen, wie man das macht.
einmal 2500 zahlen und vergessen finde ich, egal bei welchem verfügbaren Geld, nicht richtig angemessen,
man kann die Strafe auch absitzen wenn man nicht zahlen kann. ( das belastet zwar den Staat aber gehört halt dazu) .
Wenn du einen tötest, muss du einsitzen!
Spätestens wenn man auf eine Strasse mit einem von weitem sichtbaren Blaulicht zufährt, hat man zu halten und nur auf Zeichen einzufahren.
 
Der Grundsachverhalt ist tragisch und das eher milde Urteil ist mir auch etwas unverständlich.

Nun bin ich als Motorradpolizist auch häufiger in der Situationen, aus welchen Gründen auch immer, kurzfristige oder längerfristige Verkehrslenkungsmaßnahmen oder -sperrungen durchzuführen. Es kommt sehr häufig vor, dass sich Verkehrsteilnehmer noch an einem quergestellten und mit Rundumlicht leuchtendem Streifenwagen oder Krad oder dem auf der Straße stehenden Polizeibeamten vorbei drängen wollen. In der Regel sind es ältere Verkehrsteilnehmer, die nicht nur mit so einer Situation überfordert sind. Wenn es die Situation hergibt, versuche ich die Personalien festzustellen, um einen Bericht an die Straßenverkehrsbehörde zu schicken (Prüfung der Kraftfahrzeugtauglichkeit im Rahmen von § 2 Absatz 12 StVG). Klappt aber nicht immer, da man ja die Sperrung / Regelung gewährleisten muss und sich nicht so lange mit den Ignoranten beschäftigen kann.

Im letzten Monat bei einem St.-Martins-Umzug hätte ein älterer Verkehrsteilnehmer fast den vorausgehenden Kollegen und das wenige Meter dahinter befindliche Pferd mit Reiter umgefahren, obwohl aus unserer Sicht alles bestmöglich abgesperrt war. So ein Fackelzug mit Blaulicht vorne, hinten und an der Seite ist bei Dunkelheit ja auch so schwer zu erkennen. Das ist nur ein Beispiel von unzähligen.
 
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