Oder bin ich durch meine frühere, identische Berufstätigkeit nicht unparteiisch genug?
Parteiisch ist doch in Ordnung.
Die Polizei gehört aber GsD nicht dem selben Rechtsorgan an.
Polizei
Rolle: Ermittlung von Straftaten, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Beweissicherung, Festnahme von Verdächtigen.
Zuständigkeit: Exekutive Gewalt (vollziehende Gewalt).
Arbeitsweise: Arbeitet primär im Feld, sammelt Beweise und übergibt diese an die Staatsanwaltschaft.
Richter
Rolle: Leitet Gerichtsverhandlungen, hört alle Seiten an, entscheidet neutral über Rechtsfragen (z. B. Schuld, Strafe).
Zuständigkeit: Judikative Gewalt (Rechtsprechung), unabhängig von Polizei und Politik.
Arbeitsweise: Trifft Entscheidungen auf Basis von Gesetzen und den vorgelegten Beweisen, um Gerechtigkeit herzustellen.
Klingt simpel.
Schwierig wir es mMn immer dann, wenn Emotionen im Spiel sind oder Beteiligte / Opfer, die unsere eigene Umwelt tangieren.
Also Kinder, Kollege, Freunde bzw. Familie.
Ein interessanter Beitrag zum Thema - "Warum strafen wir"
Gesetzgebung durch den Staat | Das Strafrecht hat die Aufgabe, die Grundwerte der Sozialordnung zu schützen. Zum einen dienen Strafen der Vergeltung von Rechtsverletzungen (repressive Funktion), zum anderen sollen sie auch zur Verhütung zukünftiger Straftaten beitragen (präventive Funktion).
www.wirerklaerenstrafrecht.de
Auszug: Die Höhe der Strafe orientiert sich am Unrechtsgehalt und an der Schuld des Täters.
Die Strafe muss jedoch auch die Wirkung auf das zukünftige Leben des Täters berücksichtigen (§ 46 I 2 StGB).
Daneben kommen auch der Wiedergutmachung des Schadens und den Belangen der Opfer eine wichtige Bedeutung zu (§ 46a StGB).