Teiletypengenehmigung löst Teilegutachten ab

gs0711

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Ich habe heute den folgenden Artikel gelesen und mir ist nicht so wirklich klar, was das für mich und meinen aktuellen Motorrädern mit Anbauteilen bedeutet.
https://www.tourenfahrer.de/nachrichten/artikel/teiletypgenehmigung-loest-teilegutachten-ab

Heißt das, das ich die Anbauteile mit ABE ohne KBA Nummer, bis Mitte 2028 eintragen lassen muss?
Das wären dann Fahrwerk, Windschutzscheibe, Sturzbügel usw.

Falls es schon so einen Threat gibt, dann hier verlinken. Habe nichts dazu gefunden.
 
Steht doch: für "Neue"
Alte haben Bestandschutz
 
Nach noch mehrmaligem Lesen des Links habe ich es jetzt verstanden.

Anbauteile mit ABE sind nicht betroffen, da sie schon vom KBA eine Nummer bekommen haben.

Dann passt das alles bei mir und ich muss nichts unternehmen.
 
... so lese ich das auch, was Zubehörteile mit ABE angeht.

Allerdings müssen bisherige Zubehörteile, die über ein Teilegutachten verfügen, vor dem Stichtag 20.06.28 in den Fahrzeugschein eingetragen worden sein!? Na das wird ja "lustig". 🤪

Und seit dem 20.06.25 gibt es offenbar schon keine Teilegutachten mehr, sondern nur noch Teile-Typgenehmigungen, die dann nur noch Grundlage für eine erforderliche Eintragung in den Fahrzeugschein sind. Toll! DAS verstehen die also unter Bürokratie-Abbau? Na DANKE.
 
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