Original BMW Motorschutzbügel R12 G/S – Eintragung / ABE erforderlich?

ÖftMcJackson

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R12 G/S
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den originalen BMW Motorschutzbügeln für die BMW R12 G/S.

BMW bietet die Bügel ja direkt als Original-Zubehör an. Mich interessiert, wie hier die rechtliche Situation ist:
  • Müssen die originalen BMW Motorschutzbügel eingetragen werden?
  • Wird eine ABE oder ein anderes Genehmigungsdokument mitgeliefert?
  • Oder gelten die Bügel als eintragungsfrei, da es sich um werksseitig freigegebenes BMW-Zubehör handelt?
Hat jemand die originalen Motorschutzbügel an der R12 G/S montiert und kann aus eigener Erfahrung sagen:
  • ob beim Kauf Unterlagen (ABE / Freigabe / Einbauhinweis) dabei waren,
  • ob es bei Kontrollen jemals Rückfragen gab?
Danke euch vorab für eure Erfahrungen 👍

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
…wirklich? Höre das jetzt zum ersten Mal das ein Sturzbügel eingetragen werden muss?
 
…wirklich? Höre das jetzt zum ersten Mal das ein Sturzbügel eingetragen werden muss?
Ich hab keine Ahnung, deswegen frage ich. Hab nur herausgefunden das es scheinbar eine Grauzone in der StVZO ist da je nach Auslegung eine Verkehrsteilnehmergefährdung (z.B. Fußgänger) unterstellt werden kann. Hier würde dann §19 Abs. 2 relevant werden. Die Hersteller sehen es wohl nicht so deswegen wird oft damit geworben das die Teile Genehmigungsfrei sind.
Ich fürchte blos das dieser Interpretationsspielraum bei der einen oder anderen Kontrolle Probleme bereiten könnte.
 
Motorschutzbügel sind genauso wie Gepäckträger und Kofferhalter eintragungsfrei und nicht ABE-pflichtig. Hatte in den letzten 30 Jahren auch niemals Probleme damit beim TÜV oder bei Kontrollen.
 
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